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DE
09868 9599950

AGB‘S

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Indoorspielplatzes Zauberland

1. Geltungsbereich und Anerkennung

Mit dem Betreten des Indoorspielplatzes Zauberland erkennen Sie diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Gäste, dem Erhalt der Spielgeräte, einem reibungslosen Ablauf sowie der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter.

2. Allgemeines

  • Preise & Öffnungszeiten: Die jeweils gültigen Eintrittspreise, Zusatzkosten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kasse sowie unseren Informationsblättern.
  • Tiere: Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist nicht gestattet.
  • Zweckbestimmung & Nutzung: Alle Anlagen und Einrichtungen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber verpflichtet sich, die Spielgeräte in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.
  • Datenschutz: Kundendaten (z. B. im Rahmen von Geburtstagsanmeldungen) werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Bild- und Tonaufnahmen

  • Das Fotografieren und Filmen in der Anlage ist grundsätzlich gestattet. Aufnahmen von Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.
  • Für gewerbliche Zwecke oder Presseanfragen ist vorab eine Genehmigung der Betreibergesellschaft einzuholen.
  • Mit Betreten der Anlage stimmen Sie der Verwendung von während des Spielbetriebs aufgenommenen Bildern (z. B. in Werbematerialien oder auf der Internetseite) zu. Etwaige Ansprüche in Bezug auf die Veröffentlichung werden hiermit ausgeschlossen.

4. Aufsichtspflicht und Haftungsfreistellung

  • Eltern und Begleitpersonen: Die Aufsicht- und Betreuungspflicht liegt ausschließlich bei den Eltern bzw. den mitreisenden Erwachsenen. Kinder dürfen nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person die Anlage betreten.
  • Haftungsausschluss: Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen keinerlei Aufsichts- oder Betreuungspflicht – auch nicht bei Sonderaktionen (z. B. Basteln). Selbst bei anwesendem Betreuungspersonal an einzelnen Spielgeräten wird keine Aufsichtspflicht begründet.

5. Benutzung der Spielgeräte und allgemeine Verhaltensregeln

  • Bitte beachten Sie die an den jeweiligen Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote.
  • Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr und unter Rücksichtnahme auf andere Besucher.
  • Weitere Geräte (z. B. Inflatables, Kletteranlagen, Elektro-Karts, Rutschbahnen etc.) sind ausschließlich gemäß den vorgegebenen Bedienungsanleitungen zu nutzen.

6. Zusätzliche Regeln für spezifische Bereiche

6.1 Kleinkindbereich

  • Spielgeräte in diesem Bereich dürfen maximal 50 kg tragen.
  • Das Hochklettern auf Gerüste und Schlösser ist ausdrücklich verboten.
  • Bausteine und andere Spielsachen dürfen weder aus diesem Bereich getragen noch geworfen werden.
  • Kinder, die älter als 4 Jahre sind, müssen diesen Bereich verlassen, wenn sie sich nicht an die Regeln halten oder keine Rücksicht auf die jüngeren Kinder nehmen.

6.2 Am Tisch

  • Das Sitzen ist ausschließlich auf den zugewiesenen Plätzen gestattet.
  • Das Mitbringen von warmen Speisen, warmen Getränken und alkoholischen Getränken ist untersagt.
  • Konfetti ist verboten, da dies zu Reinigungsgebühren führen kann.

6.3 Haupthalle

  • Das Rauchen sowie der Einsatz offener Flammen sind strengstens verboten.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen die Haupthalle nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
  • Straßenschuhe sind in der Haupthalle untersagt.

7. Nutzung der Trampolin-Anlage

7.1 Allgemeine Hinweise

  • Die Nutzung des Trampolins erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eltern und Begleitpersonen haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
  • Unser Personal achtet auf die Einhaltung der Regeln und darf bei Fehlverhalten eingreifen.

7.2 Alters- und Größenbeschränkungen

  • Das Trampolin ist für Kinder ab 3 Jahren geeignet.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen das Trampolin nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.
  • Ältere Kinder sollten auf jüngere Rücksicht nehmen und besonders vorsichtig springen.

7.3 Anzahl der Springer

  • Maximal eine Person pro Sprungfeld (wenn das Trampolin in mehrere Felder unterteilt ist).
  • Gruppen- oder gemeinschaftliches Springen kann zu Kollisionen führen und ist nicht erlaubt.
  • Bitte haltet ausreichend Abstand zu anderen Springern, um Unfälle zu vermeiden.

7.4 Kleidung und Ausrüstung

  • Barfuß Springen ist nicht erlaubt! Die Nutzung des Trampolins ist nur mit rutschfesten Sprungsocken gestattet.
  • Schuhe sind verboten, da sie das Trampolintuch beschädigen können.
  • Lange Haare sollten aus Sicherheitsgründen zusammengebunden werden.

7.5 Erlaubte und verbotene Sprünge

  • Erlaubt sind:
    ✅ Hüpfen mit beiden Füßen auf dem Boden des Trampolins
    ✅ Vorsichtige, kontrollierte Sprünge

  • Verboten sind:
    ❌ Rennen oder Springen von einem Feld ins andere
    ❌ Springen auf andere Personen
    ❌ Von der Trampolinfläche abspringen oder absichtlich gegen die Sicherheitsnetze springen

7.6 Regeln für erfahrene Springer (Saltos & Tricks)

  • Erfahrene Springer dürfen Saltos oder Tricks nur ausführen, wenn sie die volle Kontrolle über ihre Bewegungen haben.
  • Unser Personal hat das Recht, riskante Sprünge zu untersagen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist.

8. Verhalten und Beschädigungen

  • Unangemessenes Verhalten: Aggressive Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
  • Schadensersatz: Bei Beschädigungen an der Anlage wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht.
  • Notausgänge: Das unbefugte Öffnen oder Beschädigen der Notausgänge führt zu einer sofort fälligen Gebühr vor Ort. Sollte eine solche Handlung absichtlich verschwiegen werden, wird ein Hausverbot erteilt.
  • Meldepflicht & Strafanzeige: Jegliche Beschädigung an der Einrichtung oder dem Inventar muss unverzüglich gemeldet werden. Wird ein Schaden nicht umgehend gemeldet, behält sich der Betreiber das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Stand: 2025

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote des Indoorspielplatzes Zauberland der Freizeitbetriebe Thomae GmbH.

Freundliche Grüße
Ihr Zauberland-Team
(Freizeitbetriebe Thomae GmbH)


 

Copyright 2025. All Rights Reserved.

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